Individuelle Begabtenförderung 

Individuellen finanzielle Begabtenförderung für musikalisch besonders begabte und bedürftige junge Musiker*innen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres mit Wohnsitz in Bayern.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Ausbildung vor der musikalischen Berufstätigkeit. Je nach Bedürftigkeit werden Unterrichtsstunden, Fahrtkosten, Kursgebühren und Instrumente bezuschusst.

Die Antragstellung erfolgt über den Bayerischen Musikrat.

 

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