Ein Projekt des downtown music institutes in Augsburg
Projektfilm der BLKM über die Orchesterarbeit am Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Der Ganztag bietet viel Spielraum für Musikangebote, um das künstlerisch-musische Spektrum im Schulraum zu erweitern. Chöre, Orchester, Bandarbeit, Instrumentalunterricht, Ensemblearbeit und Musiktheaterprojekte beschreiben nur die Eckpunkte eines breiten Gestaltungsspielraums. Bei allen Projekten gilt, in Abstimmung mit allen Beteiligten Angebote und Räume zu schaffen, die die Erfahrung von Zugehörigkeit, Selbst- und Mitbestimmung, das Erleben von Kompetenz, die Anbindung in den Sozialraum und gutes Zusammenwirken aller Beteiligten ermöglicht.
Ein Projekt des downtown music institutes in Augsburg
Projektfilm der BLKM über die Orchesterarbeit am Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Organisation im festen Klassenverband über den ganzen Tag verteilt. Rhythmisierter Unterricht von 8 – 16 Uhr. Kinder sind zur Teilnahme an mindestens vier Tagen mit mindestens à 7,5 Stunden in einer gebundenen Ganztagsklasse mit der verbindlichen Anmeldung für die Dauer eines Schuljahres verpflichtet.
Jeder Unterrichtstag gestaltet sich als rhythmisierte Verteilung von Pflichtunterricht, Studierzeiten und Entspannungsphasen im festen Klassenverband. Begleitet wird das Angebot durch Lehrkräfte und/oder weiteres pädagogisch tätiges Personal.
Elternbeitrag umfasst die Kosten für die Mittagsverpflegung und Zusatzangebote wie z.B. Betreuung in Randzeiten, an einem weiteren Wochentag oder für besondere Angebote wie z.B. Instrumentalunterricht.
Betreuung erfolgt meist ganztägig durch Lehrkräfte.
Externes Personal kann zur Gestaltung besonderer Angebote und der Betreuung der Mittagszeit eingesetzt werden, z. B. Sozialpädagoge, etc.
Ansprechpartner: Klassleitung/Schulleitung
Gebundener Ganztag - Fakten auf einen Blick:
⇒ Finanzierung (gültig für Schuljahr 2024/25): Budget sowie zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs für die Bildungs- und Betreuungsangebote je gebundene Ganztagsklasse pro Schuljahr.
Eine Schule ist verpflichtet, an mindestens vier Tagen pro Woche den offenen Ganztag anzubieten. Für die Eltern besteht die Verpflichtung, an mindestens 2 Tagen pro Woche täglich mindestens 2,5 Stunden, bei Kurzgruppen mindestens 60 Minuten, im direkten Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht zu buchen.
Kinder werden im direkten Anschluss an den Pflichtunterricht einer Regelklasse jahrgangsstufenübergreifend im flexiblen Verband betreut. Die Betreuung findet durch weiteres pädagogisch tätiges Personal eines externen Kooperationspartners statt. Die Leitung hat der Träger, der auch das Personal stellt.
Elternbeitrag umfasst die Kosten für die Mittagsverpflegung und Zusatzangebote wie z. B. Betreuung in Randzeiten, an einem weiteren Wochentag oder für besondere Angebote wie z.B. Instrumentalunterricht. Je nach den Gegebenheiten vor Ort erhalten sie evtl. einen Zuschuss.
Betreuung erfolgt während der Unterrichtszeit durch die Lehrkräfte.
Das Nachmittagsangebot gestaltet externes Personal.
Ansprechpartner ist der/die Ganztagskoordinator/in, der/die in Abstimmung mit der Schulleitung agiert.
Offener Ganztag - Fakten auf einen Blick:
⇒ Finanzierung (gültig für Schuljahr 2024/25): Budget zur Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs für die Bildungs- und Betreuungsangebote je gebundene Ganztagsklasse pro Schuljahr.
Kinder nehmen am Pflichtunterricht einer Regelklasse teil. Im Anschluss folgt die Mittagsbetreuung mit einem sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichteten Betreuungsangebot. Die Kinder werden bis mindestens 15.30 Uhr betreut. Die Trägerschaft der Mittagsbetreuung liegt meist bei einem freien Träger oder bei der Kommune. Es fallen Elternbeiträge an.
Mittagsbetreuung (MiB) - Fakten auf einen Blick:
Freistaat und Landeshauptstadt München haben unter dem Arbeitstitel „Kooperative Ganztagsbildung“ gemeinsam ein neues Ganztagsmodell für Grundschulkinder in der Landeshauptstadt München entwickelt. Das Ganztagsmodell wurde mit dem Schuljahr 2018/2019 in einem Modellversuch an der Grundschule am Pfanzeltplatz in der Landeshauptstadt München gestartet. Mit dem Schuljahr 2019/2020 starteten in München neun weitere Standorte der Kooperativen Ganztagsbildung.
Ganztagsschule bedeutet Betreuung und Bildung im Sinne pädagogischer Ziele, die ein breites Spektrum abdecken. Dazu zählen die individuelle Lernförderung ebenso wie Angebote zur Entwicklungsförderung der Heranwachsenden zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Das Referat für Ganztagsschulen im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat ein Team mit langjähriger Ganztagsschulerfahrung beauftragt, Qualitätsstandards für gebundene Ganztagsschulen und Qualitätsstandards für offene Ganztagsschulen zu entwickeln.
Die Qualitätsstandards dienen als Orientierung für Schulen, die Ganztagsschule werden, sowie als Impulsgeber zur Verbesserung von bereits vorhandenen Ganztagskonzepten.
Die Qualitätsstandards basieren auf der Abstimmung und Vereinbarkeit von übergeordneten erzieherischen Zielen zu den Rahmenbedingungen der Schule und ganztagsspezifischen qualitätsbezogenen Rahmenbedingungen. Auf dieser Grundlage werden sogenannte Basisstandards definiert und Möglichkeiten der Weiterentwicklung ersonnen.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die jeweiligen Rahmenbedingungen sowie Genehmigungs- und Fördervoraussetzungen für Ganztagsangebote unter Schulaufsicht in Kultusministeriellen Bekanntmachungen (KmBek) definiert und über ausgewählte Einzelaspekte in Kultusministeriellen Schreiben (KMS) informiert.
⇒ Grundlagen mit Antragsformularen für Mittelschulen, Grundschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien
Im Ganztag geht es sowohl um Betreuung als auch um Förderung. Dadurch eröffnet sich Einzelpersonen wie auch Institutionen ein breites Spektrum an Möglichkeiten, pädagogische Kompetenzen und fachliches Wissen einzubringen.
Je nach Förderschwerpunkt und Zielsetzung der einzelnen Schule kann Personal aus unterschiedlichen Institutionen bzw. Organisationen kommen. Dazu zählen Verbände und Vereine.
Ebenso können sich Einzelpersonen mit ihren besonderen Kompetenzen bzw. einem besonderen Angebot in der Gestaltung des Ganztags einbringen. Dabei unterscheidet man zwischen der pädagogischen Ausrichtung (angesprochen sind hier z. B. Erzieher, Heilpädagogen etc.) und der fachlichen Ausrichtung (z. B. freischaffende Künstler, Musiker etc.).
Zur Infoseite mit Antragstellung ⇒ Chance Ganztag in München
Ein Beispiel: Ein Musikverein wird Kooperationspartner für den Ganztag an einer oder mehreren Schulen. In diesem Fall stellt der Musikverein den Antrag für die Durchführung der Ganztagsangebote, benennt einen OGTS-Koordinator (Koordinator im offenen Ganztag) und organisiert das Bildungs- und Betreuungsprogramm mit der gesamten Personalplanung inkl. Essen für die Kinder etc. für die Zeit unmittelbar im Anschluss an den Unterricht bis 16 Uhr.
Kann der Musikverein das gesamte Bildungs- und Betreuungsprogramm nicht alleine organisieren, können weitere Partner wie Musikschulen oder weitere Vereine einen Teil des Bildungs- und Betreuungsangebots leisten. In diesem Fall muss auch jeder hinzugekommene Partner einen eigenen OGTS-Koordinator benennen und einen eigenen Kooperationsvertrag mit der Schule abschließen.
Die jeweiligen Regierungen schließen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzeptes Verträge mit Einzelpersonen ab. Dies gilt für die Beschäftigung von Einzelpersonen im offenen und im gebundenen Ganztag. Das Beschäftigungs- und Dienstverhältnis erfolgt auf Vorschlag der Schulleitung. Eingruppierung, Einstellung und Vertragsschluss übernimmt die jeweilige Regierung.
Eine Einzelperson (Musikerin/Musiker) kann auch bei einem Träger (Wohlfahrtsverband, Kommune, Musikverein etc.) angestellt sein. Sie/Er ist dann kein schulisches Personal, sondern das Personal des Trägers. Die Bezahlung der Musikerin/des Musikers übernimmt dann auch der Träger aus den Mitteln, die er vom Staat für die Durchführung des Ganztagsangebots erhalten hat.
Diese Möglichkeiten der Kooperation für außerschulische Partner im Ganztag werden in zwei Informationsfilmen erklärt. Dabei werden exemplarisch die wichtigen Schritte erklärt, die ein Verein, eine Musikschule oder eine andere Musikinstitution gehen muss, um Kooperationspartner im offenen Ganztag zu werden.
Im ersten Schritt ist es notwendig, dass sich beide Partner bereits vor der Kontaktaufnahme über individuelle Vorstellungen und Erwartungen an die Zusammenarbeit bewusst werden. Schulleitungen stellt sich die Aufgabe, in Abstimmung auf das Schulprofil dann für den Ganztag entsprechende Angebote und Partner zu finden.
Signalisiert die Schule Interesse, so gilt es, folgende Rahmenbedingungen abzustimmen:
Variante 2: Schulleitung und/oder Kooperationspartner planen (gemeinsam) den Personaleinsatz für den Ganztag. Dabei muss zunächst eine lückenlose Beaufsichtigung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt sein. Für die einzelnen Angebote muss geeignetes Personal gefunden werden und die Angebote auf ihren Bedarf hin (Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer) geplant werden. Die Erfüllung der Aufsichtspflicht muss auch bei Einbindung eines Kooperationspartners gewährleistet sein. Jeder Kooperationspartner muss in der Regel einen eigenen OGTS-Koordinator in seinem pädagogischen Team vor Ort als Ansprechpartner für die Schulleitung einsetzen.
Schulische Rahmenbedingungen, wie z. B.:
Für den offenen Ganztag gilt (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vom 30. März 2020, Absatz 2.3.2, S. 12 ff.):
Quelle: ⇒ ISB
Für jede Art des Angebots im Rahmen des Ganztags gilt es, gemeinsame Bildungsziele und inhaltlich-pädagogische Schwerpunkte in der Umsetzung des Ganztagsangebots zu vereinbaren und zu fixieren. Daher entwickelt die Schulleitung in Übereinstimmung mit dem Elternbeirat und dem Schulforum sowie ggf. unter Einbeziehung von Kooperationspartnern und weiterem im Ganztag tätigem Personal ein pädagogisches Konzept. Dieses Konzept ist entscheidend für die Einrichtung des Ganztagsangebotes und ist maßgeblich für die Qualitätssicherung des Angebots.
Übergibt die Schulleitung die Planung und Durchführung des Angebots nicht an einen Kooperationspartner, sondern organisiert den Ganztag über einzelne im Ganztag tätige Personen, sind direkte Vereinbarungen und Rücksprachen mit dem Personal notwendig. Die Verantwortung für Planung und Durchführung des Angebots sowie die zeitliche Einteilung liegt dann bei der Schulleitung bzw. einer für die Koordination des Ganztagsangebotes eingesetzten Lehrkraft.
Quelle: Basiswissen für schulische und außerschulische Partner
Kommunikation ist der entscheidende Faktor für erfolgreiche Kooperationen zwischen schulischen und außerschulischen Partnern. Dabei geht es um Informationsaustausch, um das Verständnis zwischen Menschen und den Aufbau von Beziehungen.
Eine effektive Kommunikation zeichnet sich dadurch aus, dass Missverständnisse vermieden werden, Konflikte, sofern sie entstehen, bereits im frühen Stadium gelöst werden, und man aufgrund der engen und regelmäßigen Kommunikation die gemeinsam gefassten Ziel erreicht.
So kann es gelingen:
⇒ ISB
Wer im Teamwork arbeitet, erzielt bei gemeinsamen Problemlösungen bessere Ergebnisse. Teamwork fördert den kreativen Austausch und bietet Gelegenheit, Erfahrungen, Wissen und Können auszutauschen und somit voneinander zu lernen.
Teamwork im Ganztag bedeutet zudem Austausch professioneller Kräfte unterschiedlicher Fachrichtungen. Darüberhinaus gibt es grundlegende Aspekte, die es gemeinsam zu behandeln gilt:
⇒ ISB
Informationsseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Detaillierte Erklärungen und Hilfen zur Planung und Umsetzung des Ganztags
Die Themen:
Sammlung der Fragen & Antworten, gestellt und beantwortet im Rahmen der Fachtagung "Große Töne – Tagung zu Musik im schulischen Ganztag" des Bayerischen Musikrats am 12. April 2024 in Augsburg.
Siehe auch: ⇒ Bayerischer Musikrat - Musik im Ganztag
Seit 2013 gibt es den Anspruch auf Kleinkindbetreuung. Auf deren Nutzungszahlen basiert die Prognose, dass 67% der bayerischen Eltern das Ganztagsangebot in der Schule für ihre Kinder nutzen werden.
Es ist bei entsprechenden Gegebenheiten vor Ort (z. B. naheliegende Musikschule zur Schule, naheliegendes Vereinsheim zur Schule) möglich, dass das Kind, das den offenen Ganztag nutzt, in seinen Chor/Musikunterricht und dann wieder zurück in den Ganztag geht. Anfallende Kosten für Einzelunterricht/Chor/Musikverein tragen die Eltern.
Nein. Alle, die als Kooperationspartner ein Musikangebot umsetzen wollen, können dies sowohl im offenen als auch im gebundenen Ganztag anbieten.
Studien zeigen, dass die Ganztags-Kinder trotzdem weiterhin in ihren Verein gehen.
Qualitätssicherung läuft über die Schule. Der Träger ist verantwortlich. Im offenen Ganztag muss der Nachmittag Spaß machen. Es besteht keine Verpflichtung für höchste Qualität!
Qualitatives fachgeschultes Personal ist notwendig, denn es geht auch um die Aufsichtspflicht. Die Schulleitung hat hier die letzte Verantwortung.
Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit mit den Schulen im Kontext Ganztag möglich und gewünscht. Die Umsetzung hängt aber davon ab, inwieweit die den Schulen zur Verfügung stehenden Mittel für so ein Angebot ausreichen. Ansonsten muss die Finanzierung über Elternbeiträge stattfinden.
Bei der Gestaltung der Ganztagsbildung handelt es sich um einen noch nicht abgeschlossenen Prozess, den es weiterhin mit allen am Ganztag beteiligten Akteurinnen und Akteuren zu verhandeln gilt.
Ganztag ist ein Angebot, das gemacht werden muss, aber nicht zwingend genutzt werden muss. Daher soll gesagt sein, dass alle Modelle im offenen Ganztag aufgrund flexibler Buchungszeiten den Besuch in einer Musikschule oder in einem Verein nach wie vor ermöglichen. Das gilt je nach Vereinbarung vor Ort auch für Angebote im gebundenen Ganztag.
Die Schulen bekommen, je nach Angebot, ein Budget von Staat und Kommune sowie zusätzliche Lehrerwochenstunden. Von diesem knappen Budget muss das gesamte Angebot finanziert werden.
Für die Unterstützung der musischen Angebote im Kontext Ganztag gibt es keine einfach abrufbaren Zuschussmöglichkeiten.
Für eine gemeinsame Raumnutzung besteht die Möglichkeit, mit den Schulen im Rahmen der Ausgestaltung des Ganztags gemeinsam zu entwickeln, wie Räume auch für Angebote externer Anbieter genutzt werden können.
Das sind die Punkte, die zu bearbeiten sind: Finanzierung, Fortbildung von Personal für die pädagogischen Aufgaben, entsprechende Räume, Wegekosten, Aufsichtspflicht, Ferienregelung bei Ganztagsangeboten, die auch Ferienzeiten einschließen, Versicherung, Kommunikation mit Eltern, Schulleitung, Lehrkräften und weiteren am Ganztagsangebot Beteiligten, Bewahrung des Kerngeschäftes der Musikschule
Ausfall von Seiten der Schule bedeutet nicht Ausfall des Honorars. Die Bezahlung muss geleistet werden.
Beispielsweise für die Musikschullehrkraft gilt beim Unterricht in der Schule: es gibt nicht automatisch eine Vertretungsregelung von Seiten der Schule. Im Fall einer Kooperation muss der Kooperationspartner die Vertretung garantieren.
Das Musikschul-Kerngeschäft ist Einzel- und Gruppenunterricht. Das funktioniert in Kooperation mit der Schule nur, wenn Musikschule und Schule unter einem Dach sind.
Schulen müssen die Daten der Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien an den Kooperationspartner weitergeben.
Einzelunterricht ist möglich, wenn entsprechende Räume vorhanden sind.
Im Ganztag kann Musikschul-Unterricht nur dann kostenfrei sein, wenn er als Tandemunterricht stattfindet oder als Zusatzangebot mit dem Ziel der Ensemblearbeit wie Bläserklassen, Chorklassen, Streicherklassen etc.