Grundschulen mit erweitertem Musikunterricht

Zusätzlich zu den in der Stundentafel ausgewiesenen Musikstunden können in der Jahrgangsstufe 1 bis zu zwei, in den Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 je bis zu drei Wochenstunden mit erweitertem Musikunterricht angeboten werden. Dieser zusätzliche Unterricht kann auch in Gruppen erfolgen.

Die Zuständigkeit für die Versorgung von Klassen mit zusätzlichem Musikunterricht liegt beim jeweiligen Staatlichen Schulamt. Dieses prüft das vorgelegte Konzept und entscheidet über die Vergabe von zusätzlichen Stunden im Rahmen der Profilbildung und seines Budgets.

Quelle: GrSO Bayern (Stand: 18.06.2014)

 

Bayerische Bildungsleitlinien

Die Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL) für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit wurden im Oktober 2012 landesweit eingeführt und sind in den aktuellen Ausgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans sowie des Lehrplans für die bayerischen Grundschulen verankert.

Auch in den Bildungsleitlinien hat Musik in Verbindung mit Rhythmik und Tanz einen hohen Stellenwert. Um die Kooperation von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und externen Partner zu stärken, wurde im Zuge der Implementierung der Arbeitskreis „Bildungsleitlinien Musik“ eingerichtet. An fünf Standorten wurden Beispiele guter Praxis erarbeitet.