3-Säulen-Projektförderung für Musik im Ländlichen Raum

Die Bundesregierung will ländliche Regionen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Entwicklungspotentiale als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume stärken, nachhaltig gestalten, zukunftsfähig machen und ihre Attraktivität erhalten. Mit der Umsetzung der 3-Säulen-Projektförderung hat sie den Deutschen Musikrat beauftragt.

Säule 1: Projektförderung
Gefördert werden Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken. Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 bis maximal 10.000 € gefördert werden. 
 
Antragsberechtigt sind:
  • Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
  • Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
  • Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform

Säule 2: Landmusikort des Jahres
2021 und 2022 werden insgesamt 13 „Landmusikorte des Jahres“ von einer fachkundigen unabhängigen Jury gekürt.
 
Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Kommunen, Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum. Pro Kommune und Landkreis kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Landesmusikräte nominieren aus den eingegangenen Anträgen eine Auswahl, über die die Jury entscheidet.

Säule 3: Fortbildungen
Wer ehrenamtlich oder nebenberuflich ein kulturelles Projekt verwirklicht, braucht möglicherweise Hilfe bei rechtlichen oder technischen Fragen: Wie sollte ein Künstler*innenvertrag aussehen? Welches Haftungsrisiko gibt es? Welcher Raum eignet sich für welche Musik? Wie werbe ich für meine Veranstaltung? Zu diesen Themen gibt es im Rahmen des Landmusik-Programms Fortbildungen.
 
 
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