Unsicherheit in den Vereinen

Von der „Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ sind nicht nur Firmen und Selbständige betroffen, sondern auch gemeinnützigen und ehrenamtlich geführten Vereine.

Der Bayerische Musikrat hat einen Rechtsanwalt beauftragt, das Thema DSGVO für die Bayerischen Laienmusikverbände aufzubereiten und zeitnah Mustertexte für Vereine zur Verfügung zu stellen.
 
Der Bayerische Blasmusikverband hat eine Petition gestartet, damit sich der Deutsche Bundestag für Erleichterungen für die ehrenamtlich geführten, gemeinnützigen Vereine im Bereich des DSGVO einsetzt.
 

 

 

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